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II.3. Hartz IV: Armut per Gesetz

In NRW ist mehr als jede:r fünfte Beschäftigte von Transferleistungen abhängig und gezwungen, mit Hartz-IV-Leistungen aufzustocken. DIE LINKE wendet sich gegen diese öffentliche Subventio-nierung von Niedriglöhnen. Gleichzeitig stellen wir fest: Der Regelsatz von 449 Euro reicht nicht zum Leben. Er reicht weder für eine halbwegs gesunde Ernährung noch für die freie Wohnort-wahl. Denn nicht einmal in den ärmsten Stadtvierteln ist der Wohnraum für Menschen im Hartz-IV-Bezug bezahlbar. Häufig müssen die Betroffenen den fehlenden Mietbetrag aus dem Regelsatz bezahlen, was das Budget zusätzlich schmälert.

DIE LINKE sagt: Die Wohnkosten werden grundsätzlich von den Kommunen festgesetzt, doch das Land kann Mietobergrenzen beschließen, und es kann die Kommunen darauf verpflichten, Mietgrenzen festzulegen, die unterhalb der Mittelwerte der örtlichen Mietspiegel liegen. Dies würde die Verschuldung von Menschen im Hartz-IV-Bezug verhindern. Hinzu kommt, dass auch der Kostenanteil für Energie viel zu gering ist, was immer häufiger zu Strom- und Gassperren selbst im Winter führt.

Was tun?

  • Regelsätze sofort auf 658 Euro erhöhen und die Anrechnung des Kindergeldes beenden

 

  • Kosten der Unterkunft den tatsächlichen Bedingungen vor Ort anpassen

 

  • Energiesperren für unzulässig erklären und allen ein kostenloses Grundkontingent an Energie zur Verfügung stellen

II.3.1. Sanktionen abschaffen – Armut, nicht Erwerbslose bekämpfen

Die Sanktionen gegenüber Menschen im Hartz-IV-Bezug durch die Jobcenter nehmen in zahlreichen Kommunen NRWs zu. Sie umfassen finanzielle Kürzungen bei Terminversäumnissen oder der Ablehnung schlecht bezahlter Arbeitsangebote. Häufig geraten die Betroffenen dann in akute Notsituationen. Hinzu kommt: Erniedrigungen, pauschale Verdächtigung und Schikanen sind trauriger Alltag. Um sich gegen fehlerhafte Bescheide und Schikanen wehren zu können, bedarf es flächendeckender sozialer und sozialrechtlicher Beratung, die vom Land zu finanzieren ist.

DIE LINKE sagt: Bekämpft werden dürfen nicht die Menschen in Armut, sondern die Armut selbst und ihre Ursachen. Auch in NRW lebt fast jede:r Fünfte in einem Haushalt, dessen Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegt. Besonders häufig betroffen: Alleinerziehende. Deshalb muss jetzt schnell eine sanktionsfreie bedarfsdeckende Mindestsicherung von mindestens 1200 Euro netto eingeführt werden. Dafür muss sich die künftige Landesregierung über den Bundesrat stark machen.

Was tun?

  • Sanktionierung von Sozialleistungen beenden

 

  • Einen landesweiten Sozialpass für alle Transferleistungsempfangenden sowie ein landesweites Sozialticket für Bus und Bahn für alle zum Nulltarif einführen

II.3.2 Zwangsumzüge verhindern

Auch wenn die Wohnkosten grundsätzlich von den Kommunen festgesetzt werden, kann das Land Mietuntergrenzen beschließen. So kann es die Kommunen daran hindern, Mietobergrenzen festzulegen, die unterhalb der Mittelwerte der örtlichen Mietspiegel liegen. Die Verschuldung von zigtausenden Hartz-IV-Beziehenden könnte so verhindert werden. Die Beseitigung von Armut steht für die DIE LINKE ganz oben auf der Liste.

II.3.3. Kostenfreie Schuldner- und Insolvenzberatung

Die wachsende Armut in NRW führt gerade unter dem Aspekt der Coronakrise dazu, dass sich immer mehr private Haushalte verschulden und in Privatinsolvenz geraten. Besonders durch die Coronapandemie nimmt die Verschuldung rasant zu.

Was tun?

  • Unabhängige, flächendeckende und kostenfreie Verbraucher:innen- und Schuldenberatung mit ausreichend Personal sicherstellen

 

  • Mehr öffentliche Mittel für Schuldenberatungsstellen bereitstellen

 

  • Präventionsmaßnahmen für jüngere Menschen hinreichend finanzieren

 

  • Schulden- und Budgetberatung für ältere Menschen einrichten

 

  • Kommerzielle Schuldenberatung verbieten

II.3.4. Sofortmaßnahmen gegen die wachsende Armut

Die Armut muss wirksam verhindert werden. Den Betroffenen muss schnell geholfen werden. 17 Prozent der Einwohner:innen von NRW lebten im Jahr 2019 in einem Haushalt, dessen Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze lag. Besonders Alleinerziehende mussten häufig mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze zurechtkommen, ihre Armutsgefährdungsquote lag 2019 bei 43,3 Prozent.

Was tun?

  • Mehr Geld: Aus NRW im Bund für höhere Sozialleistungen und Renten sorgen

 

  • Mehr Bildung: Jedem Kind persönliche Förderung in einer Schule für alle im gebundenen Ganztag und Zugang zu digitalen Medien

 

  • Unterstützung von Schulabgänger:innen bei der Suche nach Ausbildungsplätzen.

II.3.5. Wer zahlt die Krise

Wer den Reichen nichts nimmt, kann den Armen nichts geben. In NRW ist nicht nur die Armut gewachsen, sondern zugleich auch das Vermögen der Superreichen. Im Jahre 2020 gab es in NRW mehr als 5.000 Einkommensmillionäre. Seit Jahren fordern Sozialverbände und Gewerkschaften, dass große Vermögen endlich gerecht besteuert werden müssen. Gerade in Hinblick auf die finanziellen Belastungen durch die Coronakrise und die Notwendigkeit des sozialökologischen Umbaus ist eine Vermögensabgabe der Reichen und Superreichen mehr als gerechtfertigt.

Langfristig umsteuern heißt vor allem, eine höhere Besteuerung der Einkommen oberhalb der Millionengrenze und großer Erbschaften, eine Entlastung von Menschen mit geringen und mittleren Einkommen, der Geringverdienenden, die Abschaffung der Abgeltungssteuer für Kapitalerträge und eine Wiedereinführung der Vermögensteuer. NRW und seine Kommunen würden von den Steuereinnahmen sofort profitieren. Wir könnten sowohl die persönliche Armut beseitigen als auch die kommunalen Haushalte entschulden und sie für ihre sozialen Aufgaben wieder handlungsfähig machen.

Was tun?

  • Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Vermögensteuer sowie zur einmaligen Erhebung einer Vermögensabgabe ergreifen

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